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Landesprogramm Kultur und Schule (NRW)

Ministerium fuer Kultur und Wissenschaft NRW / Bezirksregierungen

Das NRW-Landesprogramm fördert künstlerisch-kulturelle Projekte an Schulen, bei denen Kunstschaffende über ein Schuljahr (rund 40 Einheiten à 90 Minuten) mit Schülerinnen und Schülern arbeiten. Gefördert werden Künstlerhonorar und Sachkosten als Festbetrag von 4.200 Euro je Projekt.

Offizielle Seite

Beschreibung

Das NRW-Landesprogramm fördert künstlerisch-kulturelle Projekte an Schulen, bei denen Kunstschaffende über ein Schuljahr (rund 40 Einheiten à 90 Minuten) mit Schülerinnen und Schülern arbeiten. Gefördert werden Künstlerhonorar und Sachkosten als Festbetrag von 4.200 Euro je Projekt.

Förderbetrag

Grundförderung 4.200 Euro pro Projekt (3.360 Euro Landesanteil bei 80 Prozent Fördersatz zzgl. 840 Euro kommunaler Eigenanteil); ausnahmsweise bis 8.400 Euro für Doppelprojekte.
Bereich: 4.200 € - 8.400

Kategorien

KulturKunstTheaterMusikTanzKreativitaet

Geeignete Schulformen

GrundschuleHauptschuleRealschuleGymnasiumGesamtschuleFörderschuleBerufsschule

Verfügbar in

Nordrhein-Westfalen

Bewerbungsfrist

Jährlich wiederkehrend: Projektdatenblatt bis 31. März über kultur.web, Förderantrag des Schulträgers bis 31. Mai, Juryauswahl bis 30. Juni für das beginnende Schuljahr.
Laufende Bewerbungsphase
Bewerbungsart:
Online-Antrag

Kontakt

Keine Kontaktdaten verfügbar. Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite.

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